Eventspiele AGB:

AGB von: www.hüpfburg-vermietung-mieten-gumbiburg.ch

1. VertragspartnerNachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Hüpfburg Service und ihren Vertragspartnern [Kunden].

2. Vertrag Verträge Hüpfburg  Service und ihren Kunden entstehen durch- Annahme eines schriftlichen Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal Minimum 150 Sfr. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Hüpfburg Service ist möglich durch:- technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Gäste und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt die Anlage infolge Bruch, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich.

4. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand verrechnet.

5. Defektes Material durch unsachgerechte Behandlung oder Lagerung oder sogar Diebstahl  wir zu 100% des Neu Preises dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden.  Nicht zurück gebrachtes  Material werden nach 14Tagen nach dem vertraglichen Veranstaltungsdatum nach dem Neuwert verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden. Schäden oder Böswillige Beschädigungen am Mietmaterial durch das Publikum, Gäste, haftet immer der Mieter / Veranstalter oder Auftraggeber. Hat Vermieter mit dem Mieter einen Neuen Rückgabe Ort abgemacht hat der Mieter dies Zeitlich einzuhalten und ist Verbindlich! Der mehr Aufwand sollte Mieter die Lieferung nicht einhalten werde dem Mieter Verrechnet auch über die Kaution.

6. Nicht Fristgerecht Rückgaberechte ware gemäss Vertag wird wie folgt angerechnet. Erster Tag + 200.- Sfr, Zweiter Tag + 400.- Sfr, dritter Tag + 500.- Sfr, vierter Tag 550.- Sfr.  Wird die wahre nicht fristegerecht nach Vertrag oder abgemachten Mail wie gewünscht zurück gesendet oder geberacht und es kommt zu einer Stornierung einen neuen Auftrag kommt es zu einer Konventionalstrafe über die Gesamtgage des Mietvertrag für den Mieter.

7. Reinigung: Bei unsachgemässer Rückgabe wird nach Aufwand gereinigt (Std. Ansatz 150.- SFr. ). Wird ein Eventspiele im Sand, Rasen oder Schlamm, Regen betrieben ist nach dem Event Special eine Reinigung erforderlich inkl. Trocknen der Anlage (Std. Ansatz 100.- SFr.). (Übermässige Alkoholisierte Personen und Geschminkte Leute  sind aus Sicherheitsgründe nicht Erlaubt auf den Anlagen) Der Mieter hat jeder Zeit das Recht nach dem Event Datum abzuholen.

8. Übergabe des Mietmaterial: Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietmaterial in gutem äusseren und in funktionierten Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich das Mietmaterial bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietmaterials. Bei Defekten kaputten zurück gebrachten  Geräten werden dem Mieter umgehend in Rechnung gestellt.  

9. Ein Rücktritt seitens www.hüpfburg-vermietung-mieten-gumbiburg.ch ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Anlagen und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt das Materials infolge Unfall, Reparatur, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. www.hüpfburg-vermietung-mieten-gumbiburg.ch kann die Vorliegende AGB`s mit allen Bestandteilen jederzeit einseitig ändern. Der Vermieter kann den  Mietvertrag ausserordentlich und fristlos Kündigen. Als wichtige Gründe gelten: Unfall, Tod, Krankheit, Naturkatastrophen, Berufliche gründe, bei schlechten Wetterverhältnisse (Schnee, Regen, Match, Eisgefahr, Schlechtem Wetter), Hüpfburg-vermietung-mieten-gumbiburg.ch Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich.

 10. Der Mieter betreibt die Anlage auf eignen Verantwortung. Der Vermieter kann nicht Haftbar gemacht werden für Personenschäden. Wird der Rodeo, Hüpfburg, Eventspiele beschädigt zurückgegeben werden alle Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird Rodeo oder Surfsimulator durch uns Betreut ist eine Versicherung Inkl.

11. Gewöhnlich werden die Eventspiel nur barfuß oder mit Socken betreten, da spitze Teile an Schuhen das Gewebe verletzen könnten. Dies beugt aber auch Verschmutzungen vor und verlängert so das Leben einer Hüpfburg oder Bullriding Anlage. Auch Spitzige Gegenstände an Personen sowie Brillen sind nicht erlaubt aus Sicherheitsgründe auf allen Eventspiele.    

Gerichtsstand ist Luzern.  Gerichts und Betreibung Kosten gehen immer zu lasten des Mieters! Zusatzaufwand für E-Mail Schreiben, nicht zurückgebrachte Wahre, Defekte Wahre, Beitreibungen  wird wie folgt berechnet Stundenansatz von 180.- Sfr.


Für weiter fragen stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung!
Bullriding
Kontakt:
A. Lindenmann
Tel. 079 350 34 34
E-Mail. Huepfburg-vermietung-mieten-gumpiburg@gmx.ch